20 Minuten – Fee Anabelle Riebeling
Weltweit sind die Abtreibungsgesetze sehr unterschiedlich. In einigen Ländern sind Abtreibungen auch dann strafbar, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Ein Überblick.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Freitag das liberale Abtreibungsrecht gekippt. Damit machte der Supreme Court den Weg für schärfere Abtreibungsgesetze frei – bis hin zu kompletten Verboten in einzelnen Bundesstaaten. Einige Staaten hatten bereits Verbotsgesetze vorbereitet für diesen Fall – sogenannte Trigger Laws. In einigen Bundesstaaten traten diese sofort in Kraft, in anderen dauert es etwa einen Monat, bis diese greifen. In vielen Staaten, etwa in Missouri oder Oklahoma, drohen Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen durchführen, nun lange Gefängnisstrafen. Global betrachtet stehen sie damit nicht alleine dar. Welche Gesetze in welchen Ländern gelten, zeigt der Überblick, der auf der vom Center for Reproductive Rights (siehe Box) zur Verfügung gestellten Weltkarte basiert.
In Deutschland kann man eine Schwangerschaft nach einer Beratung in den ersten zwölf Wochen von einem Arzt beenden lassen. Geregelt wird dies im Strafgesetzbuch. Dort war bis vor kurzem auch festgelegt, dass Mediziner für Schwangerschaftsabbrüche nicht «werben» dürfen. Der sogenannte Paragraf 219a ist jedoch nun Geschichte: Am 24. Juni 2022 hat der Bundestag ein Gesetz zur Aufhebung dieses Werbeverbots verabschiedet.
Seit einem Referendum im Jahr 2018 dürfen schwangere Personen bis zur zwölften Woche abtreiben. Darüber hinaus nur, wenn eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren oder des Fötus besteht.
In dem Land sind Abbrüche ohne Angabe von Gründen bis zur 22. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Das Land hat die liberalsten Regeln in Südamerika. Seit 2022 sind Abtreibungen bis zur 24. Woche ohne Angabe von Gründen legal. Zuvor waren sie nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa, wenn das Leben der Mutter in Gefahr war, der Fötus schwere Missbildungen hatte oder nach Inzest oder Vergewaltigung.
Die Regeln in dem Land gelten als besonders liberal. In den Niederlanden darf eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche abgebrochen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das nur aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erlaubt. Erst in diesem Juni hat das niederländische Parlament ein Gesetz angenommen, mit dem die fünftägige Bedenkfrist für Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch gestrichen werden soll.
Seit dem Jahr 1973 sind Abtreibungen legal. Ein Abbruch bis zum dritten Monat ist erlaubt, danach nur, wenn das Leben der Mutter in Gefahr oder der Fötus nicht lebensfähig ist.
Seit 2005 ist Abtreibung nach Vergewaltigungen, bei Inzest, für Minderjährige und bei Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Gesundheit erlaubt. Auch das Umfeld der schwangeren Person wird berücksichtigt.
Schwangerschaftsabbrüche sind nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder nach einer Vergewaltigung. Ärzte sind verpflichtet, Vergewaltigungen der Polizei zu melden, und schwangere Personen müssen sich vor dem Eingriff den Embryo auf Ultraschallbildern anschauen.
Abtreibungen werden mit einer Haftstrafe bis zu zehn Jahren geahndet, es sei denn, das Leben der schwangeren Person ist in Gefahr. Der Ehemann muss zustimmen.
Abtreibungen sind nur legal, wenn der Mann zustimmt. Ausnahme: Wenn die Ehe als zerbrochen gilt, brauchen Schwangere diese Zustimmung nicht. Auch nach Vergewaltigungen sind Abtreibungen möglich. Es zählen auch sozio-ökonomische Gründe.
Das Land hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ist nur dann möglich, wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet ist.
Im Strafgesetzbuch vom März 1950 heisst es, dass in dem Land eine Abtreibung «aus wichtigen Gründen» erlaubt ist. Welche das sind, ist nicht beschrieben. Eine Person, die eine Abtreibung ohne «wichtigen Grund» vornimmt, wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Die Person, die den Abbruch vornehmen lässt, wird nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Das Land hat sehr strenge Regeln. Seit einer Gesetzesverschärfung im Oktober 2020 ist eine Abtreibung nur legal, wenn die schwangere Person vergewaltigt wurde, ihr Leben in Gefahr ist oder das Kind schwerbehindert sein wird.
Eine Abtreibung ist nur erlaubt, um das Leben der Mutter zu retten oder ihre körperliche Gesundheit zu wahren. Die Einwilligung des Ehemannes oder Vaters ist notwendig.
Um das Leben der schwangeren Person zu bewahren, ist eine Abtreibung laut dem CRR auch in folgenden Ländern möglich: Afghanistan, Antigua und Barbuda, Bahrain, Bangladesh, Bhutan (V, I, Z – siehe Box), Brunei, Burma, Chile (V, F), Elfenbeinküste (V), Dominica, Gabun (V, I, F), Gambia (F), Gazastreifen, Guatemala, Iran (F), Kiribati, der Libanon, Libyen, Malawi, Mali (V, I), Mexiko (V, F, je nach Staat weitere Gesetze möglich), Nigeria, Oman, Panama (V, F, E), Papua-Neuguinea, Paraguay, Salomonen, Somalia, der Südsudan, Sri Lanka, der Sudan (V), Syrien (E, M), Tansania, Osttimor (E), Tuvalu, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate (F, E, M), Venezuela, Westjordanland und der Jemen (M).
Zu den Ländern, in denen ein Schwangerschaftsabbruch aus gesundheitlichen Gründen möglich ist, zählen auch die Folgenden. In ihnen besteht die Möglichkeit jedoch nur dann, wenn die körperliche Gesundheit der schwangeren Person gefährdet ist: Äquatorialguinea (E, M), Bahamas, Burkina Faso (V, I, F), Burundi, Costa Rica, Dschibuti, Ecuador (V, Z), Grenada, Guinea (V, I, F), Jordanien, Kamerun (V), Katar (F), Komoren, Kenia, Kuwait (F, M, E), Lesotho (V, I, F), Liechtenstein, Monaco (V, I, F, ?), Marokko (M), Nauru (V, I, F, Z), Niger (F), Pakistan, Peru, Togo (V, I, F), Trinidad und Tobago, Vanuatu, Simbabwe (V, I, F) und Zentralafrikanische Republik (V, I, F, Z).
Es gibt aber auch Länder, die einen Abbruch ausdrücklich gestatten, um die psychische Gesundheit der schwangeren Person zu bewahren: Algerien, Angola (V, I, F, E), Bolivien (V, I), Botswana (V, I, F), der Tschad (V, I, F), Demokratische Republik Kongo (V, I, F), Eritrea (V, I, Z), Swasiland (V, I, F), Ghana (V, I, F, Z), Israel (V, I, F, Z), Liberia (V, I, F), Malaysia, Mauritius (V, I, F, E), Namibia (V, I, F), St. Lucia (V, I) und Seychellen (V, I, F, Z)
In einigen Ländern werden die Gesetze so grosszügig ausgelegt, dass eine Abtreibung unter einer breiten Palette von Umständen erlaubt ist. Es werden unter anderem die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt, etwa in folgenden Ländern: Barbados (V, I, F, E), Belize (F), Fidschi-Inseln (V, I, F, E), Finnland (V, Z), Grossbritannien (F), Hongkong (V, I, F), Indien (V, I, E), Ruanda (V, I, F, Z), St. Vincent und die Grenadinen (V, I, F), Taiwan (V, I, F, M, E), Sambia (F).
Im Land gilt ein totales Abtreibungsverbot. Eine Fehlgeburt kann als Mord geahndet werden. Für Abtreibungen drohen betroffenen Frauen Haftstrafen bis zu 30 Jahren.
Die Insel hat die strengste Abtreibungsgesetzgebung in Europa. Abbrüche, auch bei Gefahr für Leben und Gesundheit der schwangeren Person, können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
Neben diesen beiden Ländern listet das CRR noch 23 Länder in dieser Kategorie: Andorra, Aruba, Ägypten, der Kongo, Curaçao, Dominikanische Republik, Haiti, Honduras, der Irak, Jamaika, Laos, Madagaskar, Mauretanien, Nicaragua, Palau, die Philippinen, San Marino, Senegal, Sierra Leone, Surinam und Tonga.