Kinderschutz Schweiz – Egal wie süss Kinderfotos sind: Sie im Netz zu posten bringt Risiken mit sich. Denn sobald sie einmal veröffentlicht wurden, geht die Kontrolle darüber verloren.
Zum Beginn der Sommerferien lanciert Kinderschutz Schweiz die Kampagne «Bilder ohne Bilder». Denn gerade zur Ferienzeit entstehen viele herzige und lustige Fotos, die viele Eltern teilen würden. Doch genau dieses «Sharenting», das Posten von Kinderfotos in sozialen Medien, kann gefährlich sein.
Nicht mit Fremden mitgehen, keine Süssigkeiten annehmen oder mit Vorsicht die Strasse überqueren: Eltern wollen ihre Kinder vor Gefahren beschützen. Was jedoch im realen Alltag «normal» ist, verhält sich im digitalen Raum oft anders. Gerade beim Teilen von Bildern auf den sozialen Medien, dem sogenannten «Sharenting».
Bereits vor über 10 Jahren hatten 81% der Kinder aus zehn Industrieländern noch vor ihrem zweiten Geburtstag einen digitalen Fussabdruck.
Die Babys von damals sind heute Jugendliche, zwischen zehn und zwölf Jahre alt. Von ihnen befinden sich vermutlich heute noch Babybilder im Internet. Es sind Bilder, zu deren Veröffentlichung sie keine Einwilligung gegeben haben und die sich auch nicht mehr einfach so löschen lassen.
Das Teilen von Bildern auf verschiedenen Kanälen durch Eltern, Grosseltern und anderen Bezugspersonen geschah und geschieht grundsätzlich in bester Absicht. Aber es birgt Gefahren, derer sich viele Mütter und Väter beim schnellen Klicken und Posten nicht bewusst sind.
Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention hält fest: Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Grundrechte gewährleisten zudem das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung. Das bedeutet: Ohne Einwilligung dürfen die Eltern nichts posten. Dabei müssen Eltern auch überlegen, ob das Kind über die nötige Medienkompetenz verfügt und ob es sich die Dimension des Internets überhaupt vorstellen kann. Wie viele Erwachsene auch, kann das Kind es sich nicht vorstellen, wie viele Menschen die Möglichkeit haben, ihr Bild anzuschauen: Es sind gegen 5 Milliarden Internetnutzer:innen (Quelle).
Als Baby kann man jedoch schlecht dazu einwilligen. Eltern müssen sich bewusst sein, dass das Selbstbestimmungsrecht rückwirkend eingefordert werden kann.
Es gibt Personen im Netz, die gezielt nach (u.a. auch harmlosen) Kinderbildern suchen und diese für sexualisierte Kontexte missbrauchen. Diese werden dann unter Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern verbreitet. Schnell kann es passieren, dass der Spielplatzschnappschuss auf Facebook als kinderpornografisches Material dient. Das Bild kann hundert- wenn nicht sogar tausendfach weitergeleitet werden und kursiert ewig im Internet.
Besonders problematisch sind peinliche Kinderbilder, die im Netz kursieren. Aber auch harmlose Bilder lassen sich digital nachbearbeiten. Das Internet verstärkt traditionelle Risiken im Kindes- und Jugendalter wie Mobbing. Durch die fortschreitende Vernetzung von Kindern und Jugendlichen können bekannte soziale Phänomene wie Mobbing in ihren Wirkungen noch gesteigert werden (Quelle). Kinder können langfristig grossen Schaden durch Fotos im Netz nehmen. Mobbing brennt sich tief in die Seele ein und hinterlässt lebenslange Spuren.
Haben Kinder eigene Social-Media-Profile können sie über private Nachrichten belästigt werden. Cyber-Grooming heisst: Personen nehmen gezielt mit Kindern im Internet Kontakt auf, um eine sexualisierte Beziehung aufzubauen. Werden Bilder zusammen mit sensiblen Daten wie dem Wohnort veröffentlicht, können diese Übergriffe im schlimmsten Fall auch im realen Umfeld stattfinden. Für Kinder und Eltern ist es nicht leicht, sofort zu erkennen, wer am anderen Ende der «Leitung» sitzt.
Eines der vier Grundprinzipien der UNO-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Wahrung des Kindeswohls. Das bedeutet, dass wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf das Kind auswirken können, das Wohl des Kindes Vorrang hat. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln. Das Posten eines Bildes kann sich negativ auf das Kindeswohl auswirken.
Kein Kind kann sich allein gegen Gewalt schützen. Sei es im realen Leben oder im digitalen Raum. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe hinzusehen und aufmerksam zu bleiben.