Der 1000. Entscheid nach Gleichstellungsgesetz GlG

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EGB – Diese Woche wurde der 1000. Entscheid nach Gleichstellungsgesetz GlG publiziert.

Die Datenbank «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» enthält Verfahren bzw. Fälle aus den Deutschschweizer Kantonen, die auf dem Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren.

(Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung): Zur Datenbank

Das Gleichstellungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmenden. Verglichen mit der Gesamtanzahl Arbeitnehmende sind 1000 publizierte Fälle wenig. Die Dunkelziffer von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt dürfte sehr viel grösser sein.

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